Einrichtung der hessischen Zentrale für Datenverarbeitung
Beschreibung |
Der Hessische Landtag beschließt die Einrichtung der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) mit Sitz in Wiesbaden. Sie soll die Erledigung von Verwaltungsarbeiten und anderen Aufgaben des Landes, der Gemeinden, Landkreise und sonstigen Gemeindeverbänden unter Einsatz elektronischer Datenverarbeitungsanlagen ermöglichen. Sie kann auch Arbeiten für Dritte übernehmen. Die HZD arbeitet mit den Kommunalen Gebietsrechenzentren (KGRZ) zusammen, die für Darmstadt, Frankfurt, Gießen, Kassel und Wiesbaden ebenfalls beschlossen werden. |
Datum | 11.12.1969 |