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Volksbegehren gegen Startbahn West abgelehnt

Beschreibung

Der hessische Staatsgerichtshof in Wiesbaden lehnt ein Volksbegehren gegen den Bau der Startbahn West wegen der alleinigen luftverkehrsrechtlichen Zuständigkeit des Bundes als unzulässig ab. Damit ist auch der Versuch der Umweltschützer gescheitert, die Erweiterung des Flughafens in letzter Minute auf politisch-juristischem Wege zu stoppen.

Datum 15.01.1982