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Wahl der verfassunggebenden Volkskammer

Beschreibung

In der im November 1918 aus dem bisherigen Großherzogtum Hessen (Darmstadt) hervorgegangenen Republik wird die verfassunggebende Volkskammer gewählt. Die bereits an der provisorischen Revolutionsregierung beteiligten Parteien SPD, DDP und Zentrum erhalten zusammen über 80 Prozent, mehr als die Hälfte davon geht an die SPD (44,5 Prozent). Wie bei der reichsweiten Wahl zur verfassunggebenden Nationalversammlung in Weimar eine Woche zuvor sind erstmals auch die Frauen wahlberechtigt. Am 01. Februar löst sich der revolutionäre hessische Landesvolksrat in Darmstadt auf und überträgt die gesetzgebende Gewalt auf die für den 13.02. einberufene neue Volkskammer, die am 20.02. eine "Vorläufige Verfassung für den Freistaat Hessen" verabschiedet.

Datum 26.01.1919