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Hessen erhält das "Gesetz über Freiheit und Recht der Presse"

Beschreibung

Hessen erhält mit dem "Gesetz über Freiheit und Recht der Presse" das erste moderne Pressegesetz der Bundesrepublik. Es formt das in der Hessischen Verfassung garantierte Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit und Information für den Bereich Druckerzeugnisse aus: "Die Presse ist frei. Sie ist befugt, sich Nachrichten aus dem In- und Ausland zu beschaffen und sie zu veröffentlichen, Druckwerke herzustellen und zu verbreiten. Eine Zensur findet nicht statt."

Datum 23.06.1949