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Nassauisches Gesetz über die Einrichtung von Handelskammern

Beschreibung

Das nassauische Gesetz über die Einrichtung von Handelskammern schafft die Grundlage für die neuen Kammern in Dillenburg, Limburg und Wiesbaden. Die Gründung einer Handelskammer in Darmstadt wurde am 05. April 1862 vom Großherzog verfügt. Schon seit über 40 Jahren hat Offenbach eine Handelskammer, die freie Stadt Frankfurt seit 55 Jahren. Das Wahlrecht ist in Darmstadt auf die höchstbesteuerten Kaufleute und Industriellen beschränkt, in den nassauischen Kammern schließt das Wahlrecht die "Handelsfrauen" ausdrücklich aus.

Datum 17.10.1863