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Einrichtung des "Hessischen Rundfunks" wird beschlossen

Beschreibung

Der Landtag beschließt die Einrichtung des "Hessischen Rundfunks" als öffentlich-rechtliche Landesrundfunkanstalt, die nicht der Staatsaufsicht unterliegt. Vorläufer war "Radio Frankfurt“, der Sender unter der amerikanischen Militärregierung. Am 28. Januar 1949 – bei der Rundfunkanstalt sind bereits fast 700 Mitarbeiter tätig – wird in Frankfurt durch US-Militärgouverneur Lucius D. Clay die Übergabe eines „freien Rundfunks“ in deutsche Hände vollzogen.

Datum 02.10.1948