Hessischer Bildungsserver

Erste Ordnung für das Buchdruckergewerbe

Beschreibung

Der Rat der Stadt Frankfurt, die zu einem Zentrum der Buchproduktion geworden ist, erlässt zur Regulierung des rasch gewachsenen Buchdruckergewerbes die erste deutsche Buchdruckerordnung. Diese hebt das Personal der Druckbetriebe hervor - „nur ehrliche, unverleumdete Personen“ sollen zur „Kunst der Druckerei“ Zugang haben - und regelt die Arbeitsverhältnisse der Gesellen und Lehrlinge. Ein Lehrling muss 30 Gulden Bürgschaft hinterlegen und erhält in der vierjährigen Lehrzeit drei Gulden Jahreslohn; davon muss er im ersten Lehrjahr einen Gulden und nach Ablauf der Lehre noch einmal sechs Schilling an eine Kasse abführen, aus der kranke Gesellen unterstützt werden; alle Streitigkeiten zwischen den Gesellen müssen dem Rat der Stadt vorgelegt werden.

Datum 01.04.1573