Direktwahl von Bürgermeistern und Landräten
Beschreibung |
Die Einführung der Direktwahl von Oberbürgermeistern, Bürgermeistern und Landräten in Hessen bietet mehr personenbezogenen Wahleinfluss für die Bürgerinnen und Bürger. Die kommunalen Spitzen werden fortan nicht mehr von den Vertretungskörperschaften, sondern unmittelbar gewählt. |
Datum | 01.04.1993 |