"Gleichschaltung" des öffentlichen Dienstes durch Nazis
Beschreibung |
Mit dem Reichsgesetz zur "Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" beginnt eine Welle von Entlassungen in Behörden und Gerichten, Schulen und Hochschulen - das Gesetz dient zur "Gleichschaltung" des öffentlichen Dienstes und der Entlassung von Gegnern des NS-Regimes, davon betroffen sind auch alle Beamten und Angestellten jüdischen Glaubens. Der enthaltene "Arierparagraph" (§ 3) verbietet die Beschäftigung von "Nichtariern" im öffentlichen Dienst, die in den sofortigen Ruhestand zu versetzen sind. Das Gesetz gilt auch für die Länder und Kommunen. - Die "Säuberung" beschränkt sich nicht auf die Staatsverwaltung; Gleichschaltung, Anpassung und Unterwerfung werden rasch auf alle Bereiche des öffentlichen und gesellschaftlichen Lebens ausgedehnt; Organisationen, Verbände, Vereine übernehmen den "Arierparagraphen", jüdische Bürger werden aus allen beruflichen und gesellschaftlichen Bereichen verdrängt. |
Datum | 07.04.1933 |