Glücksspiel und "Nachtsitzen" unter Strafe
Beschreibung |
Landgraf Ludwig I. von Hessen, der Friedsame, folgt den Brandreden des italienischen Predigers Johannes von Capestrano und stellt mit seiner Landespolizeiordnung jegliches Glücksspiel sowie auch das "Nachtsitzen" in Bier- und Weinhäusern unter Strafe. Spieler werden mit vierwöchigem Stadtverweis bedroht. |
Datum | 14.04.1455 |