Fürstentum Waldeck erhält neue Verfassung
Beschreibung |
Das Fürstentum Waldeck erhält durch Vermittlung des Freiherrn vom Stein eine als "Landes-Vertrag" von Fürst und Ständen gemeinsam verabschiedete Verfassung. Sie überwindet das von Fürst Georg Heinrich aufgrund der desolaten Finanzlage des Staatskörpers oktroyierte Organisationsedikt vom 28. Januar 1814 (mit strikter Zentralisierung und Subordination, straffem Behörden- und Instanzenzug, Beseitigung der kameralistischen Finanzverfassung, Aufhebung aller Steuerprivilegien) durch die wieder ausdrückliche Bestätigung der "hergebrachten Landständischen Rechte". Als Neuerung ziehen in den waldeckischen Landtag, der bisher nur aus geborenen Repräsentanten und städtischen Amtsträgern bestand, auch zehn auf Lebenszeit gewählte Abgeordnete des Bauernstandes ein, der die Mehrzahl der Bewohner des Agrarlandes darstellt. |
Datum | 19.04.1816 |