Katholischer Gottesdienst gestattet
Beschreibung |
Landgraf Wilhelm IX. gestattet Katholiken in Hanau, "imPrivathaus" - eine Kirche gibt es nicht - "durch einenbenachbarten Geistlichen ihren Gottesdienst in der Stille" haltenzu können. Am 23. Juli folgt die Erlaubnis des Generalvikariatszu Mainz, dass katholische Gottesdienste in Hanau abgehaltenwerden dürfen. |
Datum | 20.04.1787 |