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Katholischer Gottesdienst gestattet

Beschreibung

Landgraf Wilhelm IX. gestattet Katholiken in Hanau, "imPrivathaus" - eine Kirche gibt es nicht - "durch einenbenachbarten Geistlichen ihren Gottesdienst in der Stille" haltenzu können. Am 23. Juli folgt die Erlaubnis des Generalvikariatszu Mainz, dass katholische Gottesdienste in Hanau abgehaltenwerden dürfen.

Datum 20.04.1787