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Aufhebung der Folter

Beschreibung

Die Aufhebung der Folter durch Landgraf Ludwig IX. auf Anregung des preußischen Königs Friedrich II. (der Große) zeigt den Einfluss der Aufklärung in Hessen-Darmstadt. Die Folter, um Geständnisse zu erzwingen, war nach der "Peinlichen Gerichtsordnung" Landgraf Georgs I. (1575) noch zulässig.

Datum 21.04.1771