Verwaltungsreform im hessischen Landtag
Beschreibung |
Der Landtag beschließt: Als erster Schritt einer umfassenden Verwaltungsreform des Landes Hessen wird der Regierungsbezirk Wiesbaden dem Regierungsbezirk Darmstadt angegliedert. Der im Mai gebildete große Regierungsbezirk umfasst drei Millionen Menschen, mehr als zwei Drittel der hessischen Bevölkerung. – Die neue Zweiergliederung der Mittelinstanz in Hessen erweist sich von begrenzter Dauer. |
Datum | 24.04.1968 |