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Bundesarbeitsgericht erklärt Aussperrungsverbot für unwirksam

Beschreibung

Das Bundesarbeitsgericht in Kassel erklärt das Aussperrungsverbot in der hessischen Landesverfassung teilweise für unwirksam. Es ist - so das Gericht - durch das später verabschiedete Grundgesetz und Bundesrecht außer Kraft gesetzt worden, Tarifautonomie und Tarifrecht lassen die „suspendierende“ Aussperrung zur Abwehr von Streiks zu. Bundesrecht bricht Landesrecht - Niederlage für die IG Metall, die den Rechtsstreit seit den Arbeitskämpfen des Jahres 1984 im Tarifgebiet Hessen geführt hat.

Datum 26.04.1988