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Neues Rekrutierungsgesetz im Großherzogtum Hessen

Beschreibung

Das neue Rekrutierungsgesetz des Großherzogtums Hessen reduziert die Wehrdienstzeit von zehn auf sechs Jahre. Die Rekrutierung der Truppen für das Bundesheer ist Ländersache. Auch in Nassau gibt es eine Dienstzeit von sechs Jahren, die kurhessische Ordnung von 1817 liegt bei zwölf Jahren Dienstpflicht. Die "allgemeine Wehrpflicht" hat Schlupflöcher für Beamte, Adelige, Wohlhabende, betroffen sind überwiegend Bauern- und Kleinbauernsöhne.

Datum 06.08.1821