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Urteile im Frankfurter Auschwitz-Prozess

Beschreibung

Im Frankfurter Auschwitz-Prozess gegen 20 angeklagte frühere SS-Aufseher des größten nationalsozialistischen Konzentrations- und Vernichtungslagers, das zum Symbol des Grauens der Ausrottungspolitik der Nationalsozialisten geworden ist, werden nach 20 Monaten die Urteile verkündet. Das Verbrechen „Auschwitz“ - unvorstellbar nach Ausmaß und Art – betraf die industriemäßige Massenvernichtung vor allem der europäischen Juden, auch von Sinti und Roma sowie von arbeitsunfähigen Häftlingen der Zivilbevölkerung der besetzten Gebiete, der politischen Gegner und Widerstandskämpfer und aus Kriegsgefangenen. Der Prozess hat die unfassbare Qual der nach Ankunft selektierten und in Gaskammern Ermordeten und der an systematischer Entkräftung, Misshandlungen und Seuchen Gestorbenen („Vernichtung durch Arbeit“) oder willkürlich Getöteten, deren Leichen in Krematorien oder Erdlöchern verbrannt wurden, mit dokumentarischer Genauigkeit in einer erschütternden Bilanz offen gelegt. Die zum Teil milden Urteile – außer sechs lebenslänglichen Freiheitsstrafen gibt es zehn Zuchthausstrafen zwischen dreieinhalb und 14 Jahren, eine Jugendstrafe von zehn Jahren und drei Freisprüche aus Mangel an Beweisen - stoßen auf Protest im In- und Ausland.

Datum 19.08.1965