Hofgericht in Marburg errichtet
Beschreibung |
Landgraf Wilhelm II. errichtet ein Hofgericht in Marburg als einheitliche Revisionsinstanz für jeden Rechtsuchenden und erlässt eine Gerichts- und Polizeiordnung - Schritte zu mehr Rechtssicherheit in Hessen. An das Hofgericht kann nach der Rechtsprechung örtlicher Gerichte, der Regierungskanzlei oder der ständischen Körperschaften appelliert werden. Der Hofrichter und neun der zwölf Beisitzer werden aus der Ritterschaft berufen, drei der 13 Mitglieder des Gerichts müssen ein abgeschlossenes Jurastudium vorweisen. |
Datum | 24.08.1500 |