Hessischer Bildungsserver

Gleiche Rechte zur Immatrikulation für Frauen im Großherzogtum Hessen

Beschreibung

Nach einem Ministerialbeschluss vom 29. Mai 1908, Frauen regulär zum Studium zuzulassen, regelt im Großherzogtum Hessen ein weiterer Erlass, dass Frauen "unter den gleichen Voraussetzungen wie Männer" zur Immatrikulation zugelassen werden; zum Wintersemester nehmen die ersten 24 Studentinnen in Gießen und Darmstadt ein Universitätsstudium auf. Auch der preußische Staat erlaubt Frauen mit Erlass vom 18.08.1908 das reguläre Studium, wenn auch nach wie vor mit beschränkenden Ausnahmeregelungen; zum Wintersemester immatrikulieren sich die ersten 27 Studentinnen an der Marburger Universität. ? Vorher waren Frauen an den drei hessischen Universitäten nur als genehmigungspflichtige und eingeschränkte "Hospitantinnen" erlaubt und konnten höchstens mit einer Ausnahmegenehmigung des jeweiligen Ministeriums zur Prüfung gelangen.

Datum 29.08.1908