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"Markenschutz" für "Frankfurter Würstchen"

Beschreibung

Der Bundesgerichtshof schützt die Bezeichnung "Frankfurter Würstchen" - als Herkunftsbezeichnung für Würstchen, die aus Frankfurt und der näheren Umgebung kommen. Bedingung: im Wirtschaftsgebiet von Frankfurt erzeugt, nur mit Schweinefleisch und den erforderlichen Gewürzen hergestellt, Wurstdarm mitgenießbar. Die Entscheidung bestätigt ein älteres Urteil vom 18.09.1929.

Datum 13.12.1955