"Markenschutz" für "Frankfurter Würstchen"
Beschreibung |
Der Bundesgerichtshof schützt die Bezeichnung "Frankfurter Würstchen" - als Herkunftsbezeichnung für Würstchen, die aus Frankfurt und der näheren Umgebung kommen. Bedingung: im Wirtschaftsgebiet von Frankfurt erzeugt, nur mit Schweinefleisch und den erforderlichen Gewürzen hergestellt, Wurstdarm mitgenießbar. Die Entscheidung bestätigt ein älteres Urteil vom 18.09.1929. |
Datum | 13.12.1955 |