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Frankfurt als Ort der Königswahl

Beschreibung

Durch die auf dem Reichstag von Metz unter Kaiser Karl IV. erlassene “GoldeneBulle” erhalten künftig die Kurfürsten - zu dieser Zeit sieben - dasreichsgesetzlich festgelegte Recht, als Kollegium mit der Mehrheit ihrer Stimmenden deutschen König und künftigen Kaiser zu wählen; als Ort der Wahl wird - derinzwischen entwickelten Gewohnheit entsprechend - die “Kirche des heiligenApostels Bartholomäus” in Frankfurt festgelegt; die Stadt wird verpflichtet,innerhalb ihrer Mauern für die Sicherheit der Kurfürsten und ihres Gefolges,auch bei deren Streitigkeiten untereinander, einzutreten. - Die Regelung derKönigswahl begründet - neben dem Messeprivileg - Ruhm und Reichtum der Stadt,Frankfurt wird hinfort im Turnus temporär zum politisch wichtigsten Zentrum desHeiligen Römischen Reiches; die Goldene Bulle, ein Grundgesetz des altenReiches, bleibt bis an dessen Ende (1806) in Kraft.

Datum 25.12.1356