Hessischer Bildungsserver

Elternmitbestimmung

Beschreibung

Der hessische Staatsgerichtshof stellt fest: Die Landesverfassung gewährt die Mitbestimmung der Eltern nicht nur an den einzelnen Schulen, sondern schreibt sie auch für zentrale Maßnahmen des Unterrichtswesens vor.

Datum 18.02.1958