Hessische Gemeinde- und Landkreisordnung
Beschreibung |
Die neue hessische Gemeinde- und Landkreisordnung, die der Landtag in dritter Lesung verabschiedet, ersetzt mit dem Grundsatz der konsequenten kommunalen Selbstverwaltung und dem Prinzip der Kollegialität an der Verwaltungsspitze - Gemeindevorstand, Magistrat, Kreisausschuss - die provisorischen Ordnungen von 1945/46. |
Datum | 20.02.1952 |