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Hessische Gemeinde- und Landkreisordnung

Beschreibung

Die neue hessische Gemeinde- und Landkreisordnung, die der Landtag in dritter Lesung verabschiedet, ersetzt mit dem Grundsatz der konsequenten kommunalen Selbstverwaltung und dem Prinzip der Kollegialität an der Verwaltungsspitze - Gemeindevorstand, Magistrat, Kreisausschuss - die provisorischen Ordnungen von 1945/46.

Datum 20.02.1952