Bewertung des Bundesverfassungsgerichts leitet die Errichtung des ZDF ein
Beschreibung |
Das Bundesverfassungsgericht bewertet auf Antrag Hessens die von Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) betriebene Gründung einer "Deutschland-Fernseh-GmbH" als verfassungswidrig. Die Ministerpräsidenten der Bundesländer beschließen daraufhin in einem Staatsvertrag die Errichtung einer Länderanstalt mit Sitz in Mainz - das künftige ZDF. |
Datum | 28.02.1961 |