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Bewertung des Bundesverfassungsgerichts leitet die Errichtung des ZDF ein

Beschreibung

Das Bundesverfassungsgericht bewertet auf Antrag Hessens die von Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) betriebene Gründung einer "Deutschland-Fernseh-GmbH" als verfassungswidrig. Die Ministerpräsidenten der Bundesländer beschließen daraufhin in einem Staatsvertrag die Errichtung einer Länderanstalt mit Sitz in Mainz - das künftige ZDF.

Datum 28.02.1961