Klage gegen das Förderstufen-Abschlussgesetz
Beschreibung |
Die CDU-Fraktion des Landtags und die "Bürgeraktion Freie Schulwahl" klagen beim Staatsgerichtshof gegen das Förderstufen-Abschlussgesetz der rot-grünen Landesregierung vom 3. Juli 1985. Es sieht vor, an allen hessischen Schulen die Klassen 5 und 6 bis August 1987 durch die obligatorische Förderstufe abzulösen. Am 12. Februar 1987 erklärt der Staatsgerichtshof das Gesetz für verfassungskonform. Zuvor schon, am 2. Oktober 1986, hat auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde der Städte Frankfurt und Fulda mit der Feststellung verworfen, dass der Gesetzgeber die Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit damit nicht überschreitet. Noch vor dem Stichtag 01.08.1987 werden von der im April 1987 neu gewählten CDU/FDP-Regierung unter Ministerpräsident Walter Wallmann (CDU) mit dem "Gesetz zur Wiederherstellung der freien Schulwahl im Lande Hessen" vom 2. Juni 1987 die schulformbezogenen Jahrgangsstufen 5 und 6 neben Gesamtschulen mit Förderstufen wieder vorgesehen und ermöglicht. |
Datum | 28.02.1986 |