Hessischer Bildungsserver

Garantie der evangelischen Religionsausübung

Beschreibung

In einem Staatsvertrag garantiert das Land Hessen den beiden evangelischen Landeskirchen die freie Ausübung der evangelischen Lehre und gewährt das Recht zur Selbstverwaltung und zur Erhebung von Kirchensteuern. Der Religionsunterricht wird ordentliches Lehrfach an hessischen Schulen.

Datum 18.02.1960