Garantie der evangelischen Religionsausübung
Beschreibung |
In einem Staatsvertrag garantiert das Land Hessen den beiden evangelischen Landeskirchen die freie Ausübung der evangelischen Lehre und gewährt das Recht zur Selbstverwaltung und zur Erhebung von Kirchensteuern. Der Religionsunterricht wird ordentliches Lehrfach an hessischen Schulen. |
Datum | 18.02.1960 |