Strengere Bauordnung in Frankfurt
Beschreibung |
Als Reaktion auf den Bauboom und die Bodenspekulation der Gründerzeit erlässt die Stadt Frankfurt eine verschärfte Bauordnung, um der dichten Bebauung der Außenbezirke mit "Mietskasernen" entgegenzuwirken. Die Häuser dürfen nicht länger als 40 Meter und nicht höher sein als die Straße breit ist, in der Regel sind nur zwei bis vier Geschosse zulässig; Hintergebäude müssen durch Zufahrten und Innenhöfe erschlossen sein. |
Datum | 03.07.1891 |