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Aufhebung des Verhältniswahlsystems durch Volksabstimmung

Beschreibung

Durch Volksabstimmung wird die Festlegung der Verfassung des Landes Hessen auf das Verhältniswahlsystem aufgehoben. Künftig kann der Landesgesetzgeber das Wahlsystem frei bestimmen. Am 10. Mai hat bereits der Landtag in Wiesbaden die Verfassungsänderung beschlossen. Die Regierungskoalition aus SPD und CDU hat den Entwurf eines Wahlgesetztes vor bereitet, das für Hessen - entsprechend der Wahl zum Bundestag - ein kombiniertes, personalisiertes Verhältniswahlsystem vorsieht. Am 13.09. wird das Landtagswahlgesetz vom hessischen Landtag verabschiedet.

Datum 09.07.1950