Erster Abschnitt der hessischen Gebietsreform abgeschlossen
Beschreibung |
Mit Neugliederungsgesetzen für 16 Stadt- und Landkreise wird der erste Abschnitt der hessischen Gebietsreform abgeschlossen. Ziel der Reform ist die Schaffung von größeren Verwaltungseinheiten. Nach ihrer Beendigung ist die Zahl der Stadt- und Landkreise in Hessen halbiert, die der kreisangehörigen Gemeinden auf ein Viertel reduziert. |
Datum | 11.07.1972 |