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Erster Abschnitt der hessischen Gebietsreform abgeschlossen

Beschreibung

Mit Neugliederungsgesetzen für 16 Stadt- und Landkreise wird der erste Abschnitt der hessischen Gebietsreform abgeschlossen. Ziel der Reform ist die Schaffung von größeren Verwaltungseinheiten. Nach ihrer Beendigung ist die Zahl der Stadt- und Landkreise in Hessen halbiert, die der kreisangehörigen Gemeinden auf ein Viertel reduziert.

Datum 11.07.1972