Denkmalschutzgesetz im Großherzogtum Hessen
Beschreibung |
Als erster Staat Deutschlands erlässt das Großherzogtum Hessen ein modernes Denkmalschutzgesetz. Der abrissbereite Modernisierungseifer der Gründerzeit hatte Rettungsinitiativen von Geschichtsvereinen auf den Plan gerufen. Aus dieser Lage erwuchs die gesetzliche Pionierarbeit des Landes in der staatlichen Denkmalpflege. |
Datum | 16.07.1902 |