Verteidigungspolitik zur alleinigen Sache der Bundesregierung
Beschreibung |
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärt die Verteidigungspolitik zur alleinigen Sache der Bundesregierung. Volksbefragungen über die atomare Ausrüstung der Bundeswehr, wie sie auf Betreiben der Aktionsgemeinschaft "Kampf dem Atomtod" einige hessische Städte (Frankfurt, Offenbach, Darmstadt) planen, sind daher nicht zulässig. Die Nichtaufhebung entsprechender Beschlüsse durch die hessische Landesregierung verletzte die Pflicht zur Bundestreue, stellt Karlsruhe fest, und bestätigt damit die Klage der Bundesregierung. Das Urteil wird in Hessen akzeptiert. |
Datum | 30.07.1958 |