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Bundessozialhilfegesetz tritt in Kraft

Beschreibung

Mit dem Inkrafttreten des Bundessozialhilfegesetzes werden in Hessen auf der Basis eines "Warenkorbs" Sozialhilferegelsätze festgesetzt, die im Durchschnitt um 28,5 Prozent höher liegen als die bis dahin geltenden Fürsorgerichtsätze nach dem hessischen Fürsorgegesetz vom 18. März 1957. Zu dieser Grundlage der Bemessung der monatlichen Hilfe zur Deckung des laufenden Lebensunterhaltes kommen die Kosten der Unterkunft sowie Mehrbedarfszulagen z.B. für Alte, Kranke, Erwerbsunfähige, Alleinerziehende.

Datum 01.06.1962