Gesetz zur Wiederherstellung der freien Schulwahl im Lande Hessen
Beschreibung |
Der hessische Landtag verabschiedet das "Gesetz zur Wiederherstellung der freien Schulwahl im Lande Hessen", durch das die schulformbezogenen Jahrgangsstufen 5 und 6 neben Gesamtschulen und Förderstufen wieder vorgesehen und ermöglicht werden. |
Datum | 02.06.1987 |