Urteil zum Sozialisierungsartikel 41 der Landesverfassung
Beschreibung |
Der hessische Staatsgerichtshof stellt durch endgültiges Urteil fest, dass der auf dem Verfassungskompromiss zwischen SPD und CDU von 1946 basierende Sozialisierungsartikel 41 der Landesverfassung geltendes Recht darstellt. Vor allem die FDP hatte eine Änderung dieses Artikels herbeizuführen versucht. |
Datum | 06.06.1952 |