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Kloster Lorsch erhält Marktrecht für Rheinhafen Stein

Beschreibung

Kloster Lorsch erwirkt bei König Otto III. das Marktrecht für seinen Rheinhafen Stein. Der Hafen ist ein wichtiges Element im regionalen Wirtschaftssystem des Klosters, zu dessen Eigentum Höfe mit Ländereien und Weinbergen, Waldbesitz im Odenwald, zahlreiche Mühlen, Erzgruben und Handwerksbetriebe gehören. Die Märkte ziehen Handel ins Land und fördern den Wohlstand. Auch Kirche und Bibliothek können Ende des 10. Jahrhunderts prunkvoller ausgestaltet bzw. ausgebaut werden.

Datum 12.06.0999