Kurhessische Regierung verfügt die Aufhebung des Landtags
Beschreibung |
Die kurhessische Regierung verfügt die Aufhebung des Landtags, der sich mit Ablehnung des Budgets gegen die reaktionäre Regierungspolitik zur Wehr gesetzt hat. Auch der neu gewählte Landtag wird an der Ablehnung des Budgets festhalten. |
Datum | 12.06.1850 |