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Ministerpräsidenten beschließen bundeseinheitliches Wahlrecht

Beschreibung

In Königstein im Taunus beschließen die Ministerpräsidenten der westlichen Länder ungeachtet des Einspruchs der Alliierten vom 02. März, dass sie ein bundeseinheitliches Wahlrecht für zweckmäßig halten, welches der Parlamentarische Rat verabschieden solle. Nach amerikanischem Modell wollte General Lucius D. Clay, dass die Festlegung des Wahlrechts jeweils den Landtagen zukomme, der Parlamentarische Rat sollte allenfalls festlegen können, wie viele Abgeordnete das Parlament insgesamt habe und wie viele davon auf jedes Bundesland entfallen. Im weiteren Verlauf gestehen die Westalliierten zu, dass der Parlamentarische Rat das Wahlsystem festlegen dürfe, verabschieden solle er das Gesetz aber nicht. Am 15. Juni 1949 verabschieden die Ministerpräsidenten das vom Parlamentarischen Rat nach 3. Lesung vorgelegte Wahlgesetz - mit einer Mischung aus Verhältniswahlrecht nach Listen und Persönlichkeitswahlrecht in den Wahlkreisen.

Datum 24.03.1949