Verlängerung der Schulpflicht
Beschreibung |
Die allgemeine Schulpflicht wird durch Gesetz, das der hessischeLandtag beschließt, für ein weiteres Jahr auf neun Jahreverlängert. Bereits im Jahr zuvor war das neunte Schuljahr alsNotmaßnahme eingeführt worden, um die Jugendlichen "von derStraße wegzubringen". Die Durchführung wird dadurch erschwert, dasskeine Bücher, Hefte, nur wenig Papier zu haben sind und auch die Lehrerfehlen. |
Datum | 28.03.1947 |