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Landtag beschließt "Landschaftspflegegesetz"

Beschreibung

Der hessische Landtag beschließt einstimmig ein "Landschaftspflegegesetz". Es soll Eingriffe in die Landschaft regeln sowie Landschaftsschäden beseitigen oder ausgleichen und sieht Landschaftsrahmenpläne und Landschaftspläne für die Landschaftspflege vor; das Gesetz kodifiziert auch, wie bisher nur in Bayern, das Betretungsrecht der freien Landschaft und der Gewässerufer.

Datum 28.03.1973