Landtag beschließt "Landschaftspflegegesetz"
Beschreibung |
Der hessische Landtag beschließt einstimmig ein "Landschaftspflegegesetz". Es soll Eingriffe in die Landschaft regeln sowie Landschaftsschäden beseitigen oder ausgleichen und sieht Landschaftsrahmenpläne und Landschaftspläne für die Landschaftspflege vor; das Gesetz kodifiziert auch, wie bisher nur in Bayern, das Betretungsrecht der freien Landschaft und der Gewässerufer. |
Datum | 28.03.1973 |