Hessischer Bildungsserver

Abschaffung des Schulgeldes

Beschreibung

Mit Bezug auf Artikel 59 der Landesverfassung verfügt Kultusminister ErwinStein (CDU) im Vorgriff auf ein geplantes Gesetz die Einstellung der Erhebungdes Schul- und Unterrichtsgeldes einschließlich Vorlesungsgebühren für Schülerund Studenten, die ihren Wohnsitz in Hessen haben. Allgemeine Studiengebührensind weiter zu entrichten.

Datum 16.05.1947