Abschaffung des Schulgeldes
Beschreibung |
Mit Bezug auf Artikel 59 der Landesverfassung verfügt Kultusminister ErwinStein (CDU) im Vorgriff auf ein geplantes Gesetz die Einstellung der Erhebungdes Schul- und Unterrichtsgeldes einschließlich Vorlesungsgebühren für Schülerund Studenten, die ihren Wohnsitz in Hessen haben. Allgemeine Studiengebührensind weiter zu entrichten. |
Datum | 16.05.1947 |