Hessischer Bildungsserver

Schulpflicht wird auf 9 Jahre heraufgesetzt

Beschreibung

Die Dauer der Schulpflicht wird gesetzlich auf 9 Jahre heraufgesetzt. Für Schüler, die das Ziel der Volksschule nicht erreicht haben, kann die Schulpflicht bis zu 2 Jahren verlängert werden.

Datum 17.05.1961