Schulpflicht wird auf 9 Jahre heraufgesetzt
Beschreibung |
Die Dauer der Schulpflicht wird gesetzlich auf 9 Jahre heraufgesetzt. Für Schüler, die das Ziel der Volksschule nicht erreicht haben, kann die Schulpflicht bis zu 2 Jahren verlängert werden. |
Datum | 17.05.1961 |