Schulpflicht wird auf 9 Jahre heraufgesetzt
| Beschreibung |
Die Dauer der Schulpflicht wird gesetzlich auf 9 Jahre heraufgesetzt. Für Schüler, die das Ziel der Volksschule nicht erreicht haben, kann die Schulpflicht bis zu 2 Jahren verlängert werden. |
| Datum | 17.05.1961 |

