Der Hessische Landtag stimmt für die Annahme des Grundgesetzes
Beschreibung |
Der Hessische Landtag stimmt mit 73:8 Stimmen für die Annahme des Grundgesetzes, das der Parlamentarische Rat am 8. Mai beschlossen hat. Die Besatzungsmächte billigten das Grundgesetz am 12.05., alle westdeutschen Länderparlamente - mit Ausnahme Bayerns - stimmten zwischen dem 18. und 20.05. zu. Da zwei Drittel der Länder zur Annahme ausreichen, tritt das Grundgesetz auch in Bayern in Kraft. Am 23. Mai wird es in Bonn in der letzten Sitzung des Parlamentarischen Rats vom Hessischen Ministerpräsidenten Christian Stock (SPD) gemeinsam mit den Ministerpräsidenten der anderen Westzonenländer, den Landtagspräsidenten und den Abgeordneten des Parlamentarischen Rats feierlich unterzeichnet und verkündet. Das in Frankfurt zentrierte Vereinigte Wirtschaftsgebiet und das bizonale Recht gehen auf die Bundesrepublik Deutschland über. |
Datum | 20.05.1949 |