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Handwerkskammer für das Großherzogtum Hessen

Beschreibung

Die Handwerkskammer für das Großherzogtum Hessen hält in Darmstadt ihre erste Sitzung ab. Grundlage für die Einrichtung, die auch in Kassel und Wiesbaden entsteht, ist die Reichsgewerbeordnung vom 26. Juli 1897, nach der Gewerbetreibende eines Bezirks die Schaffung von Zwangsinnungen beschließen können, die - wie einst die Zünfte - das Recht haben, die Zahl der Meister zu begrenzen. Zu den Aufgaben der Kammern gehören auch die Einrichtung von Lehrwerkstätten und Berufsschulen sowie der Aufbau von Einkaufs- und Verkaufsgenossenschaften für Handwerker.

Datum 25.05.1900