Landtag verabschiedet Betriebsrätegesetz
Beschreibung |
Der Landtag in Wiesbaden verabschiedet auf Basis der hessischen Verfassung (Artikel 37 Absatz 2) mit den Stimmen von SPD, CDU und KPD gegen das Votum der FDP ein erstes Betriebsrätegesetz in Deutschland, das den Arbeitnehmervertretungen umfassende Mitbestimmungsrechte einräumt; mitentscheiden sollen die Vertreter der Arbeiter und Angestellten nicht nur in sozialen und personellen, sondern auch in wirtschaftlichen Fragen. Der im Konflikt mit der Landesregierung gemachte Vorbehalt der amerikanischen Besatzungsmacht gegen die wirtschaftlichen Mitentscheidungrechte wird erst am 10. April 1950 zurückgezogen. ? Das hessische Betriebsverfassungsgesetz, das Vorbild für die bundesrepublikanische Gesetzgebung wird, die jedoch hinter die hessischen Regelungen zurückgeht, wird ab 1952 vom Betriebsverfassungsgesetz des Bundes überlagert. |
Datum | 26.05.1948 |