Neufassung des Gesetzes über Unterrichtsgeld- und Lernmittelfreiheit
Beschreibung |
Die Neufassung des Gesetzes über Unterrichtsgeld- und Lernmittelfreiheit sieht Unterrichtsgeld für Studierende wieder vor, "die den Abschluss ihres Studiums unangemessen hinauszögern". Ein Zweitstudium bleibt nur unterrichtsgeldfrei, "wenn es für den erstrebten Beruf eine sinnvolle Ergänzung bedeutet". |
Datum | 30.05.1969 |