Hessischer Bildungsserver

Neufassung des Gesetzes über Unterrichtsgeld- und Lernmittelfreiheit

Beschreibung

Die Neufassung des Gesetzes über Unterrichtsgeld- und Lernmittelfreiheit sieht Unterrichtsgeld für Studierende wieder vor, "die den Abschluss ihres Studiums unangemessen hinauszögern". Ein Zweitstudium bleibt nur unterrichtsgeldfrei, "wenn es für den erstrebten Beruf eine sinnvolle Ergänzung bedeutet".

Datum 30.05.1969