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Landgraf Ludwig VI. erlässt eine Medizinalordnung

Beschreibung

Eine von Landgraf Ludwig VI. erlassene Medizinalordnung stellt das Gesundheits- und Apothekenwesen in Hessen-Darmstadt im Interesse der Patienten auf neue Grundlagen: präzise Vorschriften über die fachliche Prüfung der Apotheker, Bindung der Apotheker an die Rezepturen der Ärzte und ordnungsgemäße Aufbewahrung der Pulver und Tinkturen.

Datum 03.11.1669