Landgraf Ludwig VI. erlässt eine Medizinalordnung
Beschreibung |
Eine von Landgraf Ludwig VI. erlassene Medizinalordnung stellt das Gesundheits- und Apothekenwesen in Hessen-Darmstadt im Interesse der Patienten auf neue Grundlagen: präzise Vorschriften über die fachliche Prüfung der Apotheker, Bindung der Apotheker an die Rezepturen der Ärzte und ordnungsgemäße Aufbewahrung der Pulver und Tinkturen. |
Datum | 03.11.1669 |