"Gesetz über das Lehramt an öffentlichen Schulen"
Beschreibung |
Das vom hessischen Landtag verabschiedete "Gesetz über das Lehramt an öffentlichen Schulen" legt für Volks- und Mittelschullehrer künftig eine Ausbildung von mindestens sechs Semestern an Universitäten fest, an denen Hochschulen für Erziehung errichtet werden. Der Landtag beschließt das Lehrerbildungsgesetz mit Stimmen aller Fraktionen gegen 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Ein weiteres Gesetz über die "Mitbestimmung der Erziehungsberechtigten" gemäß Artikel 56 Absatz 2 der hessischen Verfassung legt die Schaffung von Elternbeiräten und eines beratenden Landesschulbeirats fest. |
Datum | 05.11.1958 |