Gesetz über den "Abschluss der politischen Befreiung in Hessen"
Beschreibung |
Der hessische Landtag beschließt das Gesetz über den "Abschluss der politischen Befreiung in Hessen". Spruchkammerverfahren werden nur noch eingeleitet, wenn Klage gegen "Hauptschuldige" (Gruppe 1) oder gegen "Belastete (Aktivisten, Militaristen, Nutznießer)" (Gruppe 2) des NS-Regimes erhoben wird. |
Datum | 23.11.1949 |