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Keine Mülldeponie in der Grube Messel

Beschreibung

Der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel verwirft den Planfeststellungsbeschluss, der die Errichtung einer Mülldeponie in der Fossilienfundstätte Grube Messel für zulässig erklärt hat. Durch das Urteil gestützt wird die von den Plänen der Landesregierung abweichende Vorstellung der Gemeinde Messel, die Fossillagerstätte in vollem Umfang für die paläontologische Forschung zu erhalten.

Datum 23.11.1988