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Inkrafttreten der Reichsjustizreform

Beschreibung

Mit dem Inkrafttreten der Reichsjustizreform, die die Gerichtsorganisation in Deutschland vereinheitlicht, werden im Großherzogtum Hessen aus den Hof- und Obergerichten der drei Provinzen künftig "Landgerichte", aus dem Oberappellations- und Kassationsgericht in Darmstadt ein "Oberlandesgericht", die Land- und Stadtgerichte der Unterinstanz heißen jetzt "Amtsgerichte". In der preußischen Provinz Hessen-Nassau ist das neue Oberlandesgericht Kassel im Wesentlichen für das ehemalige, 1866 einverleibte Kurfürstentum sowie für Waldeck zuständig, dem Oberlandesgericht Frankfurt unterstehen auch die vormals nassauischen Gebiete und darüber hinaus noch ein Teil der preußischen Rheinprovinz. Oberste Instanz ist das neue Reichsgericht in Leipzig.

Datum 01.10.1879